Wärme aus erneuerbaren Energien.
Was bringt das neue Wärmegesetz?

Seit 1. Januar 2009 ist per Gesetz bei jedem neuen Gebäude die Nutzung von erneuerbarer Energie vorgeschrieben.
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Die Gesetzgebung möchte den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung deutlich steigern, von derzeit 6 % auf 14 % bis 2020. Dazu wurde im Sommer 2008 das Erneuerbare Energien Wärmegesetz verabschiedet, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet jeden Eigentümer von Neubauten – egal ob privat oder gewerblich – ab dem 1. Januar 2009 seinen Wärmebedarf zu einem bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien zu decken. |







